Annahmeverzug: Definition, Voraussetzungen und Folgen

Annahmeverzug liegt vor, wenn ein Gläubiger eine ihm ordnungsgemäß angebotene Leistung nicht annimmt (§ 293 BGB). Er heißt deshalb auch Gläubigerverzug.
Auch: Gläubigerverzug
Was ist Annahmeverzug?
Beim Annahmeverzug steht die Leistung bereit, aber der Empfänger nimmt sie nicht an: Der Kunde erscheint nicht zum vereinbarten Termin, der Käufer holt die bestellte Ware nicht ab, der Arbeitgeber beschäftigt einen arbeitswilligen Mitarbeiter nicht.1 Er ist das Gegenstück zum Schuldnerverzug, bei dem der Leistende zu spät oder gar nicht leistet.
Voraussetzungen
- Erfüllbare Leistung: Der Schuldner darf und kann leisten.
- Angebot: Die Leistung wird so angeboten, wie sie geschuldet ist, grundsätzlich tatsächlich (§ 294 BGB). Ein wörtliches Angebot genügt, wenn der Gläubiger erklärt hat, er werde die Leistung nicht annehmen, oder wenn er mitwirken muss (§ 295 BGB).2
- Kalendertag: Ist für die Mitwirkung des Gläubigers eine Zeit nach dem Kalender bestimmt, etwa ein fester Termin, ist kein Angebot nötig (§ 296 BGB).
- Nichtannahme: Der Gläubiger nimmt die Leistung nicht an. Auf ein Verschulden kommt es nicht an.
Rechtsfolgen
Der Schuldner haftet während des Annahmeverzugs nur noch für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit (§ 300 BGB) und kann Ersatz von Mehraufwendungen verlangen (§ 304 BGB). Bei Dienstverträgen ist § 615 BGB besonders wichtig: Der Dienstverpflichtete behält seinen Vergütungsanspruch, ohne nachleisten zu müssen. Darauf stützt sich das Ausfallhonorar bei versäumten Terminen.3
Annahmeverzug des Arbeitgebers
Im Arbeitsrecht gerät der Arbeitgeber in Annahmeverzug, wenn er die angebotene Arbeitsleistung nicht annimmt, etwa nach einer unwirksamen Kündigung. Der Arbeitnehmer behält dann nach § 615 BGB seinen Lohnanspruch, muss sich aber anrechnen lassen, was er anderweitig verdient oder böswillig zu verdienen unterlässt.3
Allgemeine Einordnung, keine Rechtsberatung.
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Häufige Fragen zu Annahmeverzug
Was ist ein tatsächliches Angebot?
Ein tatsächliches Angebot liegt vor, wenn der Schuldner die Leistung so anbietet, wie sie geschuldet ist, also zur richtigen Zeit, am richtigen Ort und in der richtigen Art. Der Gläubiger müsste nur noch zugreifen (§ 294 BGB).
Welche Rechtsfolgen hat der Gläubigerverzug?
Der Schuldner haftet nur noch für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, die Gefahr des zufälligen Untergangs geht unter Umständen auf den Gläubiger über, und Mehraufwendungen sind zu ersetzen. Bei Dienstverträgen bleibt der Vergütungsanspruch nach § 615 BGB bestehen.
Was ist Annahmeverzug des Arbeitgebers?
Der Arbeitgeber ist im Annahmeverzug, wenn er die ordnungsgemäß angebotene Arbeit nicht annimmt. Der Arbeitnehmer behält dann seinen Lohn, muss sich aber anderweitigen Verdienst anrechnen lassen.
Verwandte Begriffe
Quellen
- § 293 BGB, Annahmeverzug. gesetze-im-internet.de/bgb/__293.html
- § 295 BGB, Wörtliches Angebot. gesetze-im-internet.de/bgb/__295.html
- § 615 BGB, Vergütung bei Annahmeverzug und bei Betriebsrisiko. gesetze-im-internet.de/bgb/__615.html
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