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Ausfallhonorar: Bedeutung, Rechtslage und Höhe

Simon Gütter · aktualisiert am 20. Oktober 2026 · Lesezeit etwa 2 Minuten

Ausfallhonorar einfach erklärt: Ein Ausfallhonorar ist die Vergütung, die ein Dienstleister verlangt, wenn ein Kunde einen fest vereinbarten Termin nicht wahrnimmt und nicht rechtzeitig absagt.
Kurz erklärt

Ein Ausfallhonorar ist die Vergütung, die ein Dienstleister verlangt, wenn ein Kunde einen fest vereinbarten Termin nicht wahrnimmt und nicht rechtzeitig absagt. Im Alltag heißt es auch Ausfallgebühr oder No-Show-Gebühr.

Auch: Ausfallgebühr, No-Show-Gebühr, Stornogebühr

Was bedeutet Ausfallhonorar?

Das Ausfallhonorar gleicht aus, dass ein reservierter Termin ungenutzt bleibt. Typisch ist es bei Arzt- und Therapiepraxen, Beratern, Coaches, Friseuren und Kosmetikstudios. Häufig steht in den Bedingungen eine Frist, etwa: Bei Absage weniger als 24 Stunden vorher wird ein Ausfallhonorar fällig.

Ist ein Ausfallhonorar rechtens?

Ein Ausfallhonorar kann rechtens sein, wenn der Anbieter für einen fest vereinbarten, vergüteten Termin bereitstand und der Kunde ihn ohne rechtzeitige Absage nicht wahrnimmt. Grundlage ist der Annahmeverzug nach § 615 BGB: Wer Dienste schuldet und bereitsteht, kann die vereinbarte Vergütung verlangen, muss sich aber anrechnen lassen, was er erspart oder anderweitig verdient.1

Der Bundesgerichtshof hat 2022 bestätigt, dass § 615 BGB auch bei Behandlungsterminen gelten kann, wenn der Termin fest vereinbart war und nicht anderweitig genutzt wurde.2 Ohne vorherige, klare Vereinbarung lehnen Gerichte Ausfallhonorare teils ab.

Wie hoch darf ein Ausfallhonorar sein?

Eine feste Höhe gibt das Gesetz nicht vor. Steht die Pauschale in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, darf sie gegenüber Verbrauchern den typischerweise entstehenden Schaden nicht übersteigen, und der Kunde muss nachweisen dürfen, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist (§ 309 Nr. 5 BGB).3 Eine Vertragsstrafe für das Nichterscheinen ist in AGB gegenüber Verbrauchern nach § 309 Nr. 6 BGB unwirksam.

Kostenloses Erstgespräch: kein Ausfallhonorar

Bei einem kostenlosen Erst- oder Kennenlerngespräch ist keine Vergütung vereinbart, aus der sich über § 615 BGB ein Ausfallhonorar ergeben könnte. Hier wirken Terminerinnerungen und ein einfacher Weg zum Umbuchen in der Regel besser als eine Gebühr.

Das ist eine allgemeine Einordnung und keine Rechtsberatung. Lass deine Ausfallregel vor dem Einsatz prüfen.

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Häufige Fragen zu Ausfallhonorar

Ist ein Ausfallhonorar auch bei Krankheit zulässig?

Das hängt vom Einzelfall und der Vereinbarung ab. Viele Praxen verzichten bei kurzfristiger Erkrankung freiwillig auf das Ausfallhonorar. Rechtlich entscheidend ist, ob der Termin fest vereinbart war, ob rechtzeitig hätte abgesagt werden können und ob der Termin anderweitig vergeben wurde.

Wie hoch kann ein Ausfallhonorar sein?

Es gibt keinen gesetzlichen Festbetrag. Maßgeblich ist die vereinbarte Vergütung abzüglich dessen, was der Anbieter erspart oder anderweitig verdient. Pauschalen in AGB dürfen den typischen Schaden nicht übersteigen.

Was bedeutet „Ausfallhonorar“?

Ausfallhonorar ist die Vergütung, die ein Dienstleister für einen fest vereinbarten Termin verlangt, den der Kunde ohne rechtzeitige Absage nicht wahrnimmt.

Verwandte Begriffe

Quellen

  1. § 615 BGB, Vergütung bei Annahmeverzug und bei Betriebsrisiko. gesetze-im-internet.de/bgb/__615.html
  2. Bundesgerichtshof, Urteil vom 12.05.2022, III ZR 78/21. Zusammenfassung: Bergmann und Partner. bergmannpartner.com/news/ausfallhonorar-bei-nichteinhaltung-eines-termins
  3. § 309 BGB, Klauselverbote ohne Wertungsmöglichkeit (Nr. 5 und Nr. 6). gesetze-im-internet.de/bgb/__309.html

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Simon Gütter

Simon Gütter ist Marketing-Experte und arbeitet seit Jahren an der Schnittstelle von Marketing, Vertrieb und Automatisierung. Er findet die Stellen, an denen Unternehmen Zeit und Kunden verlieren, und baut Abläufe, die von selbst laufen: von der Terminbuchung bis zum Reporting. Mehr über Simon