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Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV): Bedeutung und Inhalt

Simon Gütter · aktualisiert am 20. Oktober 2026 · Lesezeit etwa 2 Minuten

Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) einfach erklärt: Ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) ist der Vertrag, den ein Unternehmen nach Art. 28 DSGVO mit einem Dienstleister schließen muss, der in seinem Auftrag personenbezogene Daten verarbeitet.
Kurz erklärt

Ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) ist der Vertrag, den ein Unternehmen nach Art. 28 DSGVO mit einem Dienstleister schließen muss, der in seinem Auftrag personenbezogene Daten verarbeitet. Er heißt auch AV-Vertrag.

Auch: AV-Vertrag, AVV, Auftragsverarbeitung, DPA

Wann du einen AVV brauchst

Immer dann, wenn ein externer Dienstleister personenbezogene Daten nach deinen Weisungen verarbeitet: Hosting, E-Mail-Versand, Newsletter-Tools, SMS-Gateways, Terminbuchungstools oder Cloud-Speicher. Kein AVV ist nötig, wenn der Dienstleister eigenverantwortlich handelt, etwa ein Steuerberater oder eine Bank.

Was drinstehen muss

Art. 28 Abs. 3 DSGVO schreibt die Mindestinhalte vor:1

  • Gegenstand, Dauer, Art und Zweck der Verarbeitung
  • Art der Daten und Kategorien betroffener Personen
  • Verarbeitung nur auf dokumentierte Weisung
  • Vertraulichkeit und technische und organisatorische Maßnahmen
  • Regeln für Unterauftragsverarbeiter
  • Unterstützung bei Betroffenenrechten und Meldungen
  • Löschung oder Rückgabe nach Vertragsende

Wer ihn unterschreibt

Verantwortlicher und Auftragsverarbeiter schließen den Vertrag gemeinsam. Er kann auch elektronisch geschlossen werden. Viele Anbieter stellen ihren AVV als Vorlage im Kundenkonto bereit, die man online akzeptiert.

AVV und Self-Hosting

Läuft eine Software auf dem eigenen Webspace (Self-Hosting), schließt man den AVV nur mit dem Hoster, nicht zusätzlich mit dem Softwareanbieter, weil dieser keine Daten verarbeitet.

Allgemeine Einordnung, keine Rechtsberatung.

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Häufige Fragen zu Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV)

Was sind Auftragsverarbeitungsverträge?

Verträge nach Art. 28 DSGVO zwischen einem Verantwortlichen und einem Dienstleister, der personenbezogene Daten in dessen Auftrag verarbeitet. Sie regeln Zweck, Weisungen, Sicherheit und Löschung.

Wer muss einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) unterschreiben?

Der Verantwortliche, also das Unternehmen, dem die Daten gehören, und der Auftragsverarbeiter, also der Dienstleister. Beide Parteien müssen zustimmen, eine elektronische Form genügt.

Gibt es ein Muster für Auftragsverarbeitung gemäß Artikel 28 DSGVO?

Ja. Die EU-Kommission hat Standardvertragsklauseln für die Auftragsverarbeitung veröffentlicht, und viele Anbieter stellen eigene Vorlagen bereit.

Verwandte Begriffe

Quellen

  1. Verordnung (EU) 2016/679 (DSGVO), Art. 28 Auftragsverarbeiter. eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT
  2. Durchführungsbeschluss (EU) 2021/915 der Kommission über Standardvertragsklauseln zwischen Verantwortlichen und Auftragsverarbeitern. eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT

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Simon Gütter

Simon Gütter ist Marketing-Experte und arbeitet seit Jahren an der Schnittstelle von Marketing, Vertrieb und Automatisierung. Er findet die Stellen, an denen Unternehmen Zeit und Kunden verlieren, und baut Abläufe, die von selbst laufen: von der Terminbuchung bis zum Reporting. Mehr über Simon